Häufig gestellte Fragen:
Und was habe ich davon Mitglied zu sein?
Ich kann sicher sein, dass ich bei Weserhochwasser nicht ertrinke oder mein Eigentum durch Hochwasser vernichtet wird!
Ich kann sicher sein, dass unsere Gräben und Bäche nicht zu oft über die Ufer treten, denn auch ich möchte nicht schon bei jedem mittelmäßigen Gewitterschauer meinen Keller leer pumpen?
Ich habe jemanden, der in meiner näheren Umgebung Maßnahmen an unseren Gräben und Bächen durchführen kann wie z.B. Ausbau- und Renaturierungsmaßnahmen, der Wanderungsbarrieren für die Bewohner unserer Bäche beseitigt, der Hecken, Büsche und Bäume anpflanzt und pflegt und ...!
Was macht der Mittelweserverband dafür?
Der MWV kümmert sich um alle Gewässer zweiter Ordnung in seinem Verbandsgebiet; er mäht die Bachböschungen, pflegt die Gewässerbepflanzungen und baggert auch mal eine Grabensohle aus, wenn der "ordnungsgemäße Zustand für den Wasserabfluss" (gesetzlicher Auftrag nach § 98 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)) dies erfordert.
Dazu hält der Verband einen umfangreichen Fuhrpark mit Mähgeräten, Baggern und Landschaftspflegegeräten auf seinem Bauhof in Bruchhausen-Vilsen vor. Zur Zeit beschäftigt der Verband achtzehn Arbeiter, die in der Regel über eine entsprechende Ausbildung und langjährige Erfahrung bei der Erledigung derartiger Arbeiten verfügen.
Rund 30 von 55 Kilometern der Deiche des Mittelweserverbandes werden von Schäfern beweidet. Diese naturnahe Pflege bietet die Gewähr für eine besonders widerstandsfähige Grasnarbe auf den Deichen des Verbandes.
Was sind Gewässer zweiter Ordnung?
Das sind alle Gräben und Bäche mit einem Einzugsgebiet, das größer ist als zwei Quadratkilometer. Die großen Flüsse wie Ems, Weser und Elbe, die so genannten Gewässer erster Ordnung, gehören natürlich nicht dazu. Die Gewässer zweiter Ordnung sind in einem Anhang zum NWG aufgeführt.
Und wer bezahlt das alles?
Zahlungspflichtig für all die Arbeiten, die für den Deichschutz oder die Gewässerunterhaltung erforderlich sind, sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten aller Flächen, die durch Deiche geschützt sind oder die im Einzugsgebiet der vom Verband unterhaltenen Gewässer liegen. Grundlage für die satzungsgemäße Beitragshebung sind hier das Niedersächsische Deichgesetz bzw. das NWG. Landschaftspflegerische Arbeiten sind nach der Verbandssatzung von der oder dem zu bezahlen, die bzw. der einen Vorteil von diesen Arbeiten hat.
Und warum kümmert sich der Mittelweserverband z.B. nicht um den Klosterbach oder den Bücker Mühlbach?
Weil jedem Unterhaltungsverband in Niedersachsen durch das NWG eine bestimmte Gewässerregion mit den entsprechenden Gräben und Bächen zugeordnet ist. Die Einzugsgebietsgrenzen dieser Gräben zu den Nachbarverbänden bilden dann die Grenzen des Verbandsgebietes.
Muss ich denn unbedingt Verbandsmitglied werden?
Ja, denn die Mitgliedschaft ist wie zum Beispiel die gemeindliche Grundsteuer unmittelbar an das Eigentum gebunden; sie erlischt somit erst mit dem Verkauf oder dem andersartigen Verlust des Eigentums. Sämtliche mit dem Eigentum verbundenen Veränderungen erhält der Verband, wenn nicht direkt vom Eigentümer, aus den amtlichen Nachweisen des Liegenschaftskatasters, die zum Beginn jeden Jahres aktualisiert werden und dann die Grundlage für die Ermittlung des Verbandsbeitrages bilden.
Und wer bestimmt die wesentlichen Grundlagen der Verbandarbeit?
Wichtigstes und entscheidenes Verbandsorgan ist der Verbandsausschuss, der alle fünf Jahre direkt von den Verbandsmitgliedern gewählt wird. Durch die in der Satzung festgelegten Wahlbezirke ist sichergestellt, dass alle Regionen des Verbandes im Ausschuss vertreten sind. Dieser Verbandsausschuss wird von dem durch ihn gewählten Vorstand in seinen Entscheidungen beratend unterstützt.
Welche Möglichkeit habe ich, Einfluss auf die Entscheidungen des Verbandes nehmen?
Der beste Weg ist die aktive ehrenamtliche Mitarbeit in einem der Verbandsorgane. Daneben besteht natürlich immer die Möglichkeit, Anregungen oder Hinweise zur Verbandsarbeit über die Ausschuss- und Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsstelle direkt an den Verband heranzutragen.