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Unterverbände


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Unterverbände im Mittelweserverband



Mitglieder beim Mittelweserverband, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sind die angeführten 8 Unterverbände sowie die Einzelmitglieder aus den unterverbandsfreien Gebieten, den so genannten „Weißen Flächen“.

Die Mitgliedschaft in den Unterverbänden sowie den „Weißen Flächen“ begründetet sich auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes. Demnach sind Eigentümer von Grundstücken oder Anlagen sowie Erbbauberechtigte per Gesetz Mitglied im Verband.


Die Geschäftsführung für die Unterverbände obliegt gemäß geltender Satzung dem Mittelweserverband.
Der Mittelweserverband ist somit Ansprechpartner für Fragen zu Gewässern, Kataster- und Beitragsangelegenheiten und allen sonstigen verwaltungsrechtlichen und -technischen Fragestellungen.

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