Kann ich Widerspruch gegen meinen Beitragsbescheid einlegen?

Es ist kein Widerspruchsverfahren mehr vorgesehen.

Es kann allerdings gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Eine erhobene Klage befreit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung, da es sich bei dem Beitrag um die Anforderung öffentlicher Abgaben handelt.

Sollte ein Beitragsbescheid offensichtliche Fehler enthalten, so empfiehlt es sich zunächst, sich mit der Geschäftsstelle des Mittelweserverbandes in Verbindung zu setzen.

Solche Fehler können in der Regel dann problemlos berichtigt werden, so dass sich eine Klage in der Regel erübrigt. Die zuvor genannte Klagefrist wird dadurch allerdings nicht unterbrochen.