Der Mittelweserverband als Deichverband


Die Hauptaufgabe von Deichen ist es das Binnenland und hier insbesondere Siedlungsräume vor Hochwasser zu schützen. Die Deiche als Schutzanlagen müssen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Standfestigkeit regelmäßig unterhalten werden. Diese Deichunterhaltung obliegt dem Mittelweserverband in seiner Funktion als Deichverband.

Der Mittelweserverband ist zuständig für die rd. 52 km gewidmeten Flussdeiche am linken Weserufer in seinem Verbandsgebiet. Die Deichlinie beginnt in Altenbücken südlich von Hoya und endet an der Landesgrenze zu Bremen nordwestlich von Dreye.
Die Deichhöhen, bemessen am Bemessungshochwasser, liegen zwischen 10 m über Normalnull (mNN) in Dreye und bei rd. 20 mNN in Altenbücken.

Aktuelle Themen:

Damit die Deiche immer dem Stand der Technik entsprechen und ihrer Funktion nachkommen, wird der Deich abschnittsweise dem neuen gültigen Regelprofil angepasst und somit ertüchtigt. Dabei werden die Baumaßnahmen an den gewidmeten Weserdeichen zu 100 % vom Land Niedersachsen und mit Fördermitteln der EU gefördert.
Für die Verbandsmitglieder entstehen keine direkten "Baukosten". Die Verbandsbeiträge werden ausschließlich für die anschließende wiederkehrende Deichunterhaltung verwendet.

Deichbaumaßnahmen:

Aufgrund des hohen Stellenwertes und der Dringlichkeit vor dem Schutz vor Sturmfluten an der Nordseeküste und Hochwasser im Binnenland gibt es im Land Niedersachsen ein eigenes Gesetz - das Niedersächsische Deichgesetz (NDG).
Dort ist festgeschreiben, was Deiche sind, welche Zuständigkeiten vorliegen, welche Aufgaben die Deichverbände haben und was man am Deich darf oder ausdrücklich nicht darf.

So ist u.a. gemäß § 14 Abs 1 NDG jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten.

Warum darf man auf dem Deich nicht spazieren gehen?!
Aus eben diesem vorgenannten Betretungsverbot!

Durch übermäßiges Laufen oder Befahren mit Rädern oder gar mit Autos und Quads wird die Grasnarbe über Gebühr beschädigt. Die Wehrhaftigkeit der Grasnarbe im Hochwasserfall ist dann nicht mehr gegeben! Es kommt zu Auspülungen und Erosion.

Dies betrifft auch das Wandern und Laufen mit Hunden auf dem Deich! Hunde wühlen auf der Suche nach Nage- und Wühltieren die Grasnarbe auf oder jagen wie in der Vergangenheit leider vorgekommen den Schafen auf dem Deich nach. Diese geraten dann in Panik, drücken den Zaun nieder und flüchten im schlimmsten Fall in Richtung einer Straße. Die Folgen sind dann nicht absehbar!
Zusätzlich besteht die Gefahr, das Schafe durch den Hundekot am Deich, Keime und Bakterien aufnehmen und daran qualvoll verenden.
Leider kommt es auch immer häufiger vor, das Zäune beim Übersteigen beschädigt oder gar durchgekniffen werden. Diese Reparaturkosten müssen dann die Verbandsmitglieder tragen.

Da der Mittelweserverband nicht als Kontrollbehörde immer vor Ort sein kann, appellieren wir an die Vernuft der Leute, sich ordnungsgemäß und dem Gesetz nach am Deich zu verhalten!!