Berechnung des Deichbeitrages
Neuer Maßstab zur Berechnung des Deichbeitrags ab 2026
Aufgrund von Gesetzesänderungen, insbesondere des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) wird ein neuer Deichbeitragsmaßstab zur Berechnung der Deichbeiträge herangezogen.
Nachfolgend erhalten Sie dazu nähere Informationen:
Falls noch weitere Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 04242/92 24 - 56 zur Verfügung.
Alternativ schreiben Sie uns auch gerne eine E-Mail an beitrag[at]mittelweserverband.de.
Bitte beachten:
Alle erforderlichen Daten werden dem Mittelweserverband von den amtlich zuständigen Stellen übermittelt.
Sollten Landnutzung oder Gebäudetyp auf ihrem Grundstück nicht den Verhältnissen vor Ort entsprechen, wenden Sie sich bitte an das Katasteramt Verden oder das Katasteramt Syke.
Nur hier können Daten entsprechend geändert werden.










