Beiträge für die Deichunterhaltung

Gesetzliche Änderungen im niedersächsischen Deichgesetz hat es nicht gegeben.

Die Beiträge für die Deichunterhaltung bleiben wie in den Vorjahren bei 15 % des Steuermessbetrages.
Der Mindestbeitrag wurde für 2019 vom Verbandsausschuss des Mittelweserverbandes auf 6,50 € festgelegt und beschlossen.