Modellprojekt Eyterniederung

Großräumiges Kompensationskonzept Bremen-Niedersachsen

Im Rahmen des gemeinsamen Kompensationskonzept Bremen-Niedersachsen wurde das Modellprojekt Eyterniederung initiiert.

Die Eyter soll mit den geplanten Maßnahmen ihrem historischen Zustand wieder näher kommen. Auf den Flächen der Eyterniederung im Bereich der niedersächsischen Gemeinde Thedinghausen sollen Kompensationsbedarfe des Landes Bremen realisiert werden.

Als Grundlage für die weiteren Planungen dienen der Gewässerentwicklungsplan GEPL Eyter/Hauptkanal aus 2002 und die Landschaftsplanerische Konzeption Eyterniederung aus 2008. Hydraulische Berechnungen zur Eyter ergänzen die Planungsunterlagen.

Als Planungsräume hat man sich zu Beginn der Planungsphase auf die Eyter, den Oetzer Seegraben, den Maschgraben und die Alte Eyter als zusammenhängendes Gewässersystem verständigt (s. Karte).

Auf Grund der nicht vorhandenen Flächenverfügbarkeit werden in 2012 und 2013 die geplanten Maßnahmen an der Eyter (2) und am Oetzer Seegraben (1) realisiert.

Die in 2008 angeschobenen Planungsschritte wurden von den Projektbeteiligten eng in Arbeitskreisen abgestimmt und weiterentwickelt, so dass sie nun in 2012 und 2013 umgesetzt werden.

Die vorgesehenen Maßnahmen sind überwiegend flächenorientiert und zielen auf eine Verbesserung der Biotopausstattung ab.
Mit den geplanten Maßnahmen im zentralen Planungsraum Eyter wird zudem das Ziel verfolgt, die ökologischen Defizite im Gewässer zu reduzieren und der Eyter ihren fließgewässertypischen Charakter zurückzugeben.

Projektbeteiligte:

  • Senator für Umwelt, Bau, Verkehr
  • Senator für Wirtschaft, Arbeit u. Häfen
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
  • Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
  • Hanseatische Naturentwicklung GmbH (haneg)
  • Niedersächsische Landgesellschaft (NLG)
  • Landkreis Verden
  • Gemeinde Thedinghausen
  • Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters mbH
  • Mittelweserverband
  • Ansässige Landwirte

(Quelle: Ing.gesellschaft Heidt + Peters mbH)

So stellt sich der Planer die Eyter in wenigen Jahren vor

Da es sich bei der geplanten Maßnahme um einen Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) handelt, musste ein Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt werden.
Federführend als Planfeststellungsbehörde war der Landkreis Verden in Funktion als „Untere Wasserbehörde“. Am 7. März 2012 wurde dieser Beschluss abschließend erteilt und der Umsetzung stand formell nichts mehr im Wege.

Teilmaßnahmen im Gesamtprojekt:

Auswirkungen der Maßnahmen:

Die beplanten Flächen wurden bisher überwiegend als Acker- oder Grünlandflächen genutzt. Durch die geplanten Maßnahmen werden verschiedene Biotoptypen entwickelt und die Biotopausstattung der Eyterniederung insgesamt deutlich aufgewertet.

Mit den Maßnahmen zur Einengung der Eyter erfolgt eine Annäherung an fließgewässertypische Strukturen. Durch die vorgesehene Anlage von nutzungsfreien Randsäumen an der Eyter und des Oetzer Seegrabens werden die Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Gewässer verringert.

Eine wesentliche Veränderung der Wasserstände im Oetzer Seegraben und der Eyter erfolgen durch die geplanten Maßnahmen nicht. Vielmehr wird durch die Abgrabung von rd. 55.000 m³ der Retentionsraum für den Hochwasserfall vergrößert.

Autor:
Dipl.-Ing. Thomas Henrichmann
Mittelweserverband

Ingenieurgesellschaft Heidt + Peters mbH
Sprengerstraße 38 c
29223 Celle

Bilder:

Mittelweserverband
Ing.-Büro Heidt & Peters