Landschaftspflege

Der Mittelweserverband ist auch ein Landschaftspflegeverband

Die Landschaftsplanung, deren Definition sich im Bundesnaturschutzgesetz wieder findet, setzt sich zusammen aus dem Naturschutz, der Erholungsvorsorge und eben dem wichtigen Teilbereich der Landschaftspflege.

Die Landschaftspflege hat die wichtige Aufgabe, die ökologische und landschaftliche Vielfalt in besonderen Bereichen einer Gemeinde und Kulturlandschaften zu erhalten, zu sanieren oder auch neu zu entwickeln. Hierzu gehören großräumige Landschaftstypen wie Moore, Niederungen und Auenwälder.

Der Mensch greift hierbei aktiv in Natur und Landschaft ein, um deren Gesamtzustand zu verbessern. Planerisch anspruchsvoll ist hierbei die Vernetzung von Teilflächen untereinander. Angestrebtes Ziel der Landschaftspflege ist ein nahezu naturnaher Zustand, sowie die Schaffung eines ökologischen Gleichgewichtes.

Der Mittelweserverband ist hier besonders bei der Fließ- und Stillgewässerpflege und deren Entwicklung tätig, steuert und reguliert aber auch das Wasserniveau auf schützenswerten Flächen. Oftmals werden Biotope als Ausgleichsmaßnahmen für Deichbaumaßnahmen oder andere - auch von Dritten verursachte Eingriffe geplant und umgesetzt.

Durch die vielen Kleientnahmen im Zuge der Maßnahmen zur Verbesserung der Deichsicherheit entstanden so viele Stillgewässer-Biotope in Dreye, Inteschede, Ritzenbergen und Hoya.

Biotop der im Rahmen der Deichbaumaßnahme Ahausen-Horstedt als Außgleichsmaßnahme entstanden ist

Der Mittelweserverband darf für Landschaftspflegerische Maßnahmen keine Verbandsbeiträge verwenden. Das wäre nur möglich, wenn der Verband eigene Eingriffe kompensieren muss. Das ist aber nicht die Regel, da die „klassischen“ Verbandsaufgaben wie die Unterhaltung der Deiche und Gewässer natürlich keine Kompensationsverpflichtung bewirkt.

Andererseits hat der Mittelweserverband ein großes Interesse daran, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) an seinen ca. 190 km EU-Gewässern zu erfüllen, so lange das noch über Zuschüsse der EU oder aus dem Niedersächsischen Fließgewässerprogramm möglich ist. Der Verband bemüht sich daher ständig um Kontakt zu den Eingriffsverursachern, um diese dazu zu bewegen, ihre Kompensationsverpflichtung durch Maßnahmen in oder an einem der EU-Gewässer im Verbandsgebiet zu erfüllen. Diese Maßnahmen werden dann so geplant, dass das „landschaftspflegerische Ergebnis“ weit über die eigentliche Kompensationsverpflichtung hinausgeht und die erheblich geringeren, nur für die Kompensation erforderlichen Kosten ganz oder teilweise zur Co-Finanzierung dieser Maßnahmen verwandt werden können.

Ein gelungenes Beispiel dafür ist u.a. das Biotop Badefleet oder das Feuchtbiotop Streekfleet in Schwarme, bei dem die Kosten der eigentlichen Kompensation (hier war lediglich die Anpflanzung eines kleinen Waldes geplant) zur Ko-Finanzierung eines ökologisch um ein Vielfaches höherwertigeren Auenbiotops zu verwenden (s. hierzu auch Presseartikel).

Autor:
Dipl.-Ing. Georg Kranefoed
Dipl.-Ing. Thomas Henrichmann
Mittelweserverband
Hermannstr. 15, 28857 Syke