Hochwasserschutzdeiche


Ein Deich ist ein technischen Bauwerk das zumeist als aufgeschütteter Damm längs eines Flusses oder am Meerufer liegt. Laut Definition im § 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) ist ein Hochwasserdeich ein Deich, der dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser zu dienen bestimmt ist. Hauptdeiche z.B. an der Nordseeküste dagegen dienen dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut.

Der Mittelweserverband ist als Deichverband zuständig für rd. 52 km gewidmete Deiche die sich in Fließrichtung am linken Weserufer befinden.
Eine Widmung erfährt ein Hochwasserdeich gemäß § 3 NDG, wenn die Deichbehörde diese durch eine Verordnung ausspricht. Ferner werden von der Deichbehörde die Grenzen des geschützten Gebietes festgelegt. Im Fall des Mittelweserverbandes sind dies rund 30.000 ha unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten.

Der Mittelweserverband ist nicht nur zuständig für die Erhaltung der Hochwasserdeiche sondern hat auch für die Deichverteidigung vorzusorgen. Hierzu gehört, dass befestigte Wege vorhanden sind, Geräte und Baustoffe sowie Beförderungsmittel bereit stehen und dass die Hochwasserdeiche jederzeit zugänglich sind. All dies ist in einer Deichverteidigungsordnung festgeschrieben.

Im Frühjahr und im Herbst wird eine Deichschau durchgeführt. Dabei wird der ordnungsgemäße Zustand des Deiches und seiner Anlagen, vom Deichverband und der zuständigen "Unteren Deichbehörde" des Landkreises, überprüft und festgestellt. Diese sind im Fall des Mittelweserverbandes die Landkreise Diepholz, Nienburg und Verden.

Zu einem Deich oder Hochwasserdeich gehört nicht nur der sichtbare „Erdhügel“ auf den man schauen kann, sondern noch einiges mehr. Zu dem Deichkörper gehören: ein „Deichkronenweg“, zur Querung „Deichrampen“ oder „Deichüberfahrten“, ein binnenseitiger „Deichentwässerungsgraben“ eine „Deichfusssicherung“ und möglichst auch ein „Deichverteidigungsweg“. Über diesen Verteidigungsweg können im Hochwasserfall Hilfskräfte sowie große Lasten und Mengen an Sandsäcken schnell und gezielt zur Schadstelle im und am Deich verfrachtet werden.

Querschnitt durch den linksseitigen Weserdeich

Bemessung von Hochwasserdeichen

Die Höhe eines Hochwasserdeiches bemisst sich nach dem zu erwartenden höchsten Hochwasser. Hinzu kommen Zuschläge für Wellenauflauf, Windstau und einem Sicherheitszuschlag. Temporäre Überhöhungen für Setzungen und Senkungen werden ebenfalls beim Bau berücksichtigt.
Die Wahl der Böschungsneigungen wird hauptsächlich unter dem Aspekt der Standsicherheit gesehen. Beim Weserdeich des Mittelweserverbandes findet man bei älteren Abschnitten Neigungen von 1:1,5 bis 1:2 vor.
Auf Neubaustrecken bzw. ertüchtigten Deichabschnitten werden Böschungsneigungen in 1:3 hergestellt, da diese sich aufgrund der am Deich auftretenden statischen Kräfte und in der Praxis als geeignet erwiesen haben.
Hier spricht man dann vom "Regelprofil".

Technische Regelwerke für den Bau und die Dimensionierung von Hochwasserdeichen sind die
DIN 19712 „Flussdeiche“ oder das DWA-M 507 „Deiche an Fließgewässern“.

Autor:
Dipl.-Ing. Thomas Henrichmann
Mittelweserverband
Hermannstr. 15, 28857 Syke